für alle Lehrkräfte und Schüler der Schule, die sie erworben hat.
Eine Einheit, für die Ihre Schule die Schullizenz besitzt, darf innerhalb der Schule in
digitaler wie auch gedruckter Form unbegrenzt vervielfältigt werden.
Hat eine Schule eine Schullizenz für digitale Unterrichtsmaterialien von Park Körner erworben,
so können die Lehrer dieser Schule zum Beispiel:
- Arbeitsblätter und Folien mit den Unterlagen erstellen und im Unterricht verwenden.
- Schülern einzelne Einheiten auf CD ganz oder zum Teil für Referate zur Verfügung stellen.
- Einzelne Dateien via E-Mail als Anhang zum Bearbeiten an die Schüler schicken - wodurch sich nebenbei Kopierkosten sparen lassen.
den Schülern die entsprechenden Materialien in ihrem Intranet oder über einen
passwortgeschützten Link übers Internet zur Verfügung stellen - Schüler höherer
Jahrgangsstufen können so nochmals nachlernen, interessierte Schüler tieferer
Jahrgangsstufen können schon voraus lernen.
Eigene digitale oder gedruckte Schulbücher auf Grundlage der digitalen Materialien von Park Körner erstellen.
Auf diese Weise lassen sich individuelle Schulbücher gestalten: Ein Geschichtsbuch
kann Ereignisse aus der Region aufgreifen, im Deutschbuch lässt sich ein Kapitel
über den heimatlichen Dialekt einbauen, Hinweise auf Museen der Umgebung ergänzen die Materialien
in den Naturwissenschaften - um nur einige Möglichkeiten zu nennen.
Damit die Materialien auch in den Ferien und am Wochenende zur Unterrichtsvorbereitung verfügbar
sind, darf das Lehrerkollegium die mit einer Schullizenz erworbenen CDs kopieren.
verliert das Nutzungsrecht. Nicht erlaubt ist es,
eine Datei weiterzugeben an andere Schulen oder die Lehrkräfte anderer Schulen
(auch "zur Ansicht", "zur Information" etc.). Dies widerspricht §2 Absatz I,
Satz 1 bzw. Satz 7 des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte.