Die Schullizenz (Auslieferung der CD erfolgt mit vier CD-Boxen).

Die Schullizenz gilt

für alle Lehrkräfte und Schüler der Schule, die sie erworben hat. Eine Einheit, für die Ihre Schule die Schullizenz besitzt, darf innerhalb der Schule in digitaler wie auch gedruckter Form unbegrenzt vervielfältigt werden.
Hat eine Schule eine Schullizenz für digitale Unterrichtsmaterialien von Park Körner erworben, so können die Lehrer dieser Schule zum Beispiel:
- Arbeitsblätter und Folien mit den Unterlagen erstellen und im Unterricht verwenden.
- Schülern einzelne Einheiten auf CD ganz oder zum Teil für Referate zur Verfügung stellen.
- Einzelne Dateien via E-Mail als Anhang zum Bearbeiten an die Schüler schicken - wodurch sich nebenbei Kopierkosten sparen lassen.

Die Schule darf

den Schülern die entsprechenden Materialien in ihrem Intranet oder über einen passwortgeschützten Link übers Internet zur Verfügung stellen - Schüler höherer Jahrgangsstufen können so nochmals nachlernen, interessierte Schüler tieferer Jahrgangsstufen können schon voraus lernen.

Eigene digitale oder gedruckte Schulbücher auf Grundlage der digitalen Materialien von Park Körner erstellen. Auf diese Weise lassen sich individuelle Schulbücher gestalten: Ein Geschichtsbuch kann Ereignisse aus der Region aufgreifen, im Deutschbuch lässt sich ein Kapitel über den heimatlichen Dialekt einbauen, Hinweise auf Museen der Umgebung ergänzen die Materialien in den Naturwissenschaften - um nur einige Möglichkeiten zu nennen.

Damit die Materialien auch in den Ferien und am Wochenende zur Unterrichtsvorbereitung verfügbar sind, darf das Lehrerkollegium die mit einer Schullizenz erworbenen CDs kopieren.

Wer die Schule verlässt,

verliert das Nutzungsrecht. Nicht erlaubt ist es, eine Datei weiterzugeben an andere Schulen oder die Lehrkräfte anderer Schulen (auch "zur Ansicht", "zur Information" etc.). Dies widerspricht §2 Absatz I, Satz 1 bzw. Satz 7 des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte.